Immer wieder hört man von Jackpotgewinnen die Menschen als Gruppe feiern konnten. Daher fragen sich viele Leute, ob es sinnvoll sein kann sich zu einer Tippgemeinschaft zusammenzuschließen. Im folgenden soll über Sinn und Unsinn solcher Zusammenschlüsse aufgeklärt werden.

Spaß am gemeinsamen Raten

Einige Spielgemeinschaften berichten davon, dass es ihnen beim gemeinsamen Tippen gar nicht nur um den finanziellen Gewinn geht. Für Viele von ihnen stellt Lotto eine Möglichkeit dar, wöchentlich mit Freunden oder Arbeitskollegen zusammen zu kommen und gemeinsam bei der Ziehung mitzufiebern. Dies wird oft in Kombination mit anderen Aktivitäten zelebriert, sodass es nicht nur um das Ankreuzen und Abgleichen an sich geht.

Vorteile der Spielgemeinschaft

Eine Tippgruppe stellt neben dem Spaß an der Gemeinschaft noch weitere Vorteile dar. Je mehr Spieler beteiligt sind, desto geringer sind die Kosten für jeden Einzelnen. Somit sinkt das Verlustrisiko, da der Einsatz niedriger ist. Außerdem muss dann nur noch ein Spielerden Schein ausfüllen, der Aufwand verringert sich also.

Nachteile der Spielgemeinschaft

Der größte und offensichtlichste Nachteil ist, dass im Falle eines Gewinnes die Summe durch alle Mitspieler geteilt werden muss. Liegt dieser lediglich im mittleren dreistelligen Bereich, wie beispielsweise bei vier Richtigen, dann hält sich die Freude über den Gewinn natürlich in Grenzen. Ab fünf Richtigen und aufwärts muss man dann allerdings keine Sorgen mehr haben, dass für einen Selbst nicht genug übrig bleibt und kann sich mit allen gemeinsam freuen.

Ist ein schriftlicher Vertrag notwendig?

Da gerade im Büro schnell einige Mitspieler gefunden sind und man unmöglich alle sehr gut kennen und einschätzen kann, empfiehlt sich ein Vertrag auf jeden Fall. Notwendig ist er zwar nicht, es ist jedoch ratsam einige grundlegende Regeln festzuhalten. Gründe dafür sind die Nachweisbarkeit und die Vermeidung von Steuerzahlungen.

Was ist steuerlich zu betrachten?

Bei einem Gewinn wird die Summe zunächst an den Spieler ausgezahlt, der den Tippschein erstellt und abgegeben hat. Überweist dieser nun die Anteile gleichmäßig an alle anderen Teilnehmer, ist das Finanzamt dazu berechtigt eine Schenkungssteuer geltend zu machen. Um dies zu umgehen, kann man mit einem vorher geschlossenen Vertrag ganz einfach nachweisen, dass es sich um den gemeinsamen Lottogewinn handelt.

Wie sieht so ein Vertrag aus?

Es besteht die Möglichkeit einen Vertragsentwurf aus dem Internet zu nutzen oder selbst einen formlosen Vertrag aufzusetzen. Es sollten Rahmenbedingungen wie die Namen der Mitspieler, die Höhe des Einsatzes und gespielten Zahlen beinhaltet sein. Auch einige Grundregeln sollten eingehalten werden. So zum Beispiel dass die Beiträge vorher bezahlt werden sollen und dass jeder Mitspieler eine Kopie des Vertrages sowie eine Kopie der Spielquittungen erhält.

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